Für die Abrechnung von Sachverständigenleistungen für Gerichte und Behörden gibt es  ein Gesetz, das „Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG) vom 05.Mai 2004“ in seiner aktuellen Fassung der letzten Änderung vom 25.06.2021. Nach diesem Gesetz erhalten Sachverständige  ein Honorar für ihre Leistungen, Fahrtkostenersatz und  eine Entschädigung für Nebenkosten, wie Kopien, Fotos usw. Es wird  ein Honorar für die erforderliche Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten nach Stundensätzen gewährt.

Der aktuelle Sachverständigenstundensatz nach JVEG z.B. für das Sachgebiet 4.3 "Bauwesen- Schadensfeststellung und -ursachenermittlung" liegt bei 105 EUR zzgl. Nebenkosten und Umsatzsteuer.

Dieses Gesetz ist über die Netzpräsenz des Bundesministeriums der Justiz (www.gesetze-im-internet.de/jveg) einzusehen.

 

Bei Sachverständigenleistungen für private Auftraggeber halte ich mich grundsätzlich auch an dieses Gesetz, jedoch mit einem für die außergerichtliche Abrechnungspraxis angepassten Stundensatz. Dieser Stundensatz liegt üblichweise, u.a. auch auf Grund der höheren Haftungsrisiken, über dem Stundensatz nach JVEG und  wird von mir für den jeweiligen Auftrag angepasst und mit dem Auftraggeber vereinbart.  

 

 

 

BESUCHER SEIT NOV.2013